Unsere Schutzmaßnahmen
Alle notwendigen Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz unserer Gäste während ihres Gesundheitsaufenthaltes sind eingeleitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Unsere Schutzmaßnahmen im Überblick:
1. Allgemeine Maßnahmen
1.1. Anzahl der Aufnahmen
Es werden maximal 90 Gäste aufgenommen.
1.2. Vorkontrolle
Vor der Anreise wird durch telefonischen Kontakt der Gesundheitszustand des Gasts erfragt, sodass das Risiko einer bereits vorhandenen Symptomatik auf ein Minimum reduziert werden kann. Bei Anreise wird während des Aufnahmegesprächs erneut der Gesundheitszustand abgefragt und die Körpertemperatur kontrolliert.
1.3. Sensibilisierung
Im gesamten öffentlichen Bereich ist Informationsmaterial zur Händereinigung und -desinfektion zu finden. Desinfektionsmittelspender sind im Eingangsbereich, den Speisesälen und vor der Cafeteria platziert. Die Toiletten sind ebenfalls mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Bei dem ärztlichen Aufnahmegespräch werden die Gäste auf die Maßnahmen und auch die Verantwortung jedes einzelnen hingewiesen. Bei Anreise erhalten die Gäste ein Willkommenspaket, inkl. Desinfektionsmittel und Mundschutzmaske. Es wird empfohlen, eine Mundschutzmaske in den öffentlichen Räumlichkeiten zu tragen.
2. Anwendungen
2.1. Anwendungen mit Körperkontakt
Während allen Anwendungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50m nicht gewährleistet ist, muss der Therapeut, als auch der Gast, mindestens einen Mundschutz tragen. Es obliegt dem Therapeuten, ob während der Anwendung Handschuhe getragen werden.
3. Gruppenanwendungen
3.1. Räumlichkeiten
Alle Gruppenanwendungen finden in der Sporthalle oder im Freien statt. In der Sporthalle sind Abstandsmarkierungen auf dem Fußboden anzubringen.
3.2. Gruppengröße
Die maximale Anzahl an Teilnehmern einer Gruppenanwendung in der Sporthalle beträgt 10 Personen. Die maximale Anzahl an Teilnehmern eines Nordic Walking oder Tai Chi Kurses beträgt 6 Personen.
4. Schwimmbad
4.1. Kurse
Die maximale Anzahl an Teilnehmern eines Kurses im Schwimmbad beträgt 6 Personen. Außerdem wird empfohlen, die Umkleidekabinen einzeln zu betreten.
5. Öffentlicher Bereich
5.1. Sitzplätze
Sitzplätze in allen öffentlichen Bereichen werden strukturiert und reduziert, sodass ein Mindestabstand von 1,50m gewährleistet ist. Zur Unterstützung werden Abstandsmarkierungen auf dem Fußboden angebracht. Dazu gehören: Wartebereich vor dem Schwesternzimmer, Foyer, Wartebereich vor der Therapieräumen, Cafeteria, Speisesäle und die Sonnenterasse.
6. Verhaltensregeln bei Symptomatik
6.1. Gästen
Bei auftretender Symptomatik bei Gästen, auch sehr leichte Symptome, weisen die Mitarbeiter den Gast an, das Zimmer umgehend aufzusuchen. Anschließend wird das medizinische Team umgehend durch den Mitarbeiter informiert. Das weitere Vorgehen wird durch die Chefärzte entschieden und eingeleitet.
6.2. Mitarbeiter
Bei auftretender Symptomatik bei Mitarbeitern gehen diese umgehend nach Hause. Die Arbeit wird erst wieder angetreten, wenn die Mitarbeiter mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.